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Aufsicht über Pfandbriefbanken |
Pfandbriefkompetenzcenter
In der BaFin ist das Referat "Pfandbriefkompetenzcenter, Grundsatzfragen sowie Deckungsprüfungen bei Pfandbriefinstituten" für die Auslegung des PfandBG und alle Gesetzesarbeiten hieran zuständig.
Zudem führt dieses Referat Deckungsprüfungen bei allen Pfandbriefemittenten durch und entwickelt einheitliche Maßstäbe für die Qualität der Prüfungsleistungen.
Zur Durchführung der Deckungsprüfungen kann sich das Referat externer Fachleute bedienen. Deckungsprüfungen werden seit 2006 auch ausgeschrieben. Vgl. hierzu die entsprechende Website der BaFin.
Gliederung der Referate der BaFin
Die aktuelle Gliederung der Referate zeigt das Organigramm der BaFin.
Veröffentlichungen der Aufsicht